Gemafreie Musik
Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig.
Die meisten Musiker sind daher Mitglied bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).
Die GEMA-Freistellung erlaubt einen kostenlosen Musikeinsatz für öffentliche Veranstaltungen, Yogastunden, Videos u.ä.
Da Hintergrundmusik in den Yogastunden sehr beliebt ist, haben wir hier ein kleines Sortiment von gemafreien Alben für euch zusammengestellt.
Wir wünschen euch viel Freude bei der Yogapraxis mit Musik.